Urheberrechtsabgabe für PCs: FSC zieht erneut vor den Kadi

16.12.2005
Das Oberlandesgericht München hat die Vergütungspflicht für PCs auf 12 Euro festgelegt. Fujitsu Siemens Computer will dagegen wiederum klagen.

In der Auseinandersetzung zwischen Fujitsu Siemens Computer und der Verwertungsgesellschaft VG Wort hat das Oberlandesgericht München ein Urteil gefällt. Demnach muss eine Vergütungspauschale von 12 Euro für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte gezahlt werden. Diese Pauschale ist beim Kauf eines PCs zusammen mit dem Kaufpreis zu entrichten.

Die Verwertungsgesellschaft begrüßt das Urteil und sieht das Recht der Bürger auf privates Kopieren nachhaltig gestärkt.

Dagegen fordert FSC endlich ein Signal aus der Politik. Fujitsu Siemens Computers Präsident & CEO Bernd Bischoff: "Das Gesetzgebungsverfahren zum Urheberrecht muss wieder mit voller Kraft aufgenommen werden. Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen. Denn es kann nicht angehen, dass die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften aufgrund veralteter Rechtsnormen ein digitales Produkt nach dem anderen mit Abgaben belegen."

Das Unternehmen fordert den Gesetzgeber nachdrücklich auf, klar zu stellen, dass für PCs als solche keine urheberrechtliche Abgabenpflicht besteht. Als Begründung gibt FSC an, dass Deutschland dann das einzige Land in der Europäischen Union wäre, das Urheber-Pauschalabgaben auf PCs erheben würde. In Österreich zum Beispiel stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass keine Vergütungspflicht für Festplatten in PCs besteht.

Nach Ansicht von Fujitsu Siemens Computers belaste eine PC-Abgabe die Verbraucher, die dann in Deutschland für einen PC deutlich mehr bezahlen müssten als in anderen Ländern.

Außerdem fürchtet der Computerbauer zudem eine signifikante Verzerrung des Wettbewerbs zu Ungunsten des Handels in Deutschland. Denn alle, die ihren PC via Internet im Ausland bestellen oder vor Ort in einem anderen Land erwerben, brauchen diese Abgabe nicht entrichten.

Der Rechtsstreit zwischen VG Wort und Fujitsu Siemens Computer begann schon im Oktober 2003. Dabei wollte die Verwertungsgesellschaft eine pauschale Abgabe von 30 Euro pro PC durchsetzen.(jh)

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