URL: Ein Strich reicht zur Unterscheidung nicht aus

03.09.2002
Eine Internet-Adresse, die sich von der ansonsten identischen Firmenkennzeichnung eines Konkurrenten nur durch einen Bindestrich unterscheidet, begründet eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr. Die Benutzung einer solchen Internetadresse ist daher unzulässig (Landgericht Köln, Az.: 31 O 55/99) (jlp)

Eine Internet-Adresse, die sich von der ansonsten identischen Firmenkennzeichnung eines Konkurrenten nur durch einen Bindestrich unterscheidet, begründet eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr. Die Benutzung einer solchen Internetadresse ist daher unzulässig (Landgericht Köln, Az.: 31 O 55/99) (jlp)

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