Urlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf zügige Entscheidung

05.02.2004
Ein Arbeitnehmer hatte einen mehrtägigen Urlaub bereits im September bei seinem Vorgesetzten beantragt. Man sagte ihm erst Anfang Dezember, dass er den Urlaub in Folge des zu erwartenden hohen Geschäftsaufkommens zwischen den Jahren nicht genehmigt bekomme.

Ein Arbeitnehmer hatte einen mehrtägigen Urlaub bereits im September bei seinem Vorgesetzten beantragt. Man sagte ihm erst Anfang Dezember, dass er den Urlaub in Folge des zu erwartenden hohen Geschäftsaufkommens zwischen den Jahren nicht genehmigt bekomme.

Im Eilverfahren entschieden die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt zu Gunsten des Klägers, berichtet der Infodienst Arbeitgeber-Tip. Der Arbeitnehmer konnte seinen Weihnachtsurlaub noch wie geplant antreten. Arbeitgeber dürfen sich bei der Entscheidung über die Genehmigung von Urlaub nicht monatelang Zeit lassen, lautete das Urteil (Az. 5 Ga 286/03). (bz)

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