Urteil: GMX schießt Freenet-Werbung ab

20.04.2005
Der Provider Freenet darf sich künftig nicht mehr als zweitgrößter Online-Dienst Deutschlands bezeichnen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Berliner Landgerichtes vom 16.Februar 2005 (AZ 97 O 106/04), für das jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte die United-Internet-Tochter GMX.

Der Provider Freenet darf sich künftig nicht mehr als zweitgrößter Online-Dienst Deutschlands bezeichnen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Berliner Landgerichtes vom 16.Februar 2005 (AZ 97 O 106/04), für das jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte die United-Internet-Tochter GMX.

Freenet hatte sich laut Kläger in Pressemeldungen, Werbeanzeigen sowie auf der eigenen Webseite in unterschiedlichen Formulierungen als die Nummer Zwei der Online-Dienste bezeichnet. Das sei nun verboten, so GMX. Außerdem dürfe das Unternehmen nicht mehr den Eindruck erwecken, es sei Deutschlands zweitgrößtes Internet-Telekommunikationsunternehmen. (haf)

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