Urteil: Muss Telekom 65 Millionen Euro an Telegate zahlen?

01.09.2005
Das Landgericht Köln hat die Deutsche Telekom in erster Instanz in zwei Verfahren zur Rückerstattung von insgesamt 65,2 Millionen Euro an die Telegate-Gruppe verurteilt. Einem weiter gehenden Anspruch auf Zinszahlung seit 1996 wurde

Das Landgericht Köln hat die Deutsche Telekom in erster Instanz in zwei Verfahren zur Rückerstattung von insgesamt 65,2 Millionen Euro an die Telegate-Gruppe verurteilt. Einem weiter gehenden Anspruch auf Zinszahlung seit 1996 wurde nicht stattgegeben. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Auskunftsdienst hatte den Ex-Monopolisten im Dezember 2004 auf Rückzahlung von Kosten für Teilnehmerdaten aus den Jahren 1996 bis 2004 verklagt. Er berief sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2004. Das Gericht hatte für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich festgelegt, welche "Kosten der Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten" (so genannte "Datenkosten") anfallen dürfen. Nach Ansicht von Telegate waren die in Deutschland von der Deutschen Telekom angesetzten Gebühren im europäischen Vergleich deutlich überhöht. Erst Mitte August 2005 hat die Bundesnetzagentur die Datenkosten für Deutschland reguliert. In Zukunft darf der Ex-Monopolist allen Auskunftsanbietern im Markt nur noch 770.000 Euro anstelle von 49 Millionen Euro für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten in Rechnung stellen. (haf)

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