Urteil: Wer ärztliche Untersuchung verweigert, bekommt kein Gehalt

28.10.2003
Verweigert ein kranker Arbeitnehmer die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, darf sein Chef die Lohnfortzahlung einstellen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm jetzt entschieden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reiche als Beweis für eine Krankheit nicht immer aus, heißt es in der Urteilsbegründung. In dem verhandelten Fall war hatte der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin den beantragten Urlaub nicht genehmigt. Daraufhin legte sie zwei Krankschreibungen von ihrem Hausarzt vor. Der Arbeitgeber zweifelte an deren Rechtmäßigkeit und schaltete die Krankenkasse ein. Weil die Mitarbeiterin die angeordnete Untersuchung verweigerte, zahlte der Arbeitgeber ihr das Gehalt für die Zeit der Krankschreibung nicht aus. Zu Recht, wie das Gericht nun entschied (Az: 18 Sa 1137/02). (mf)

Verweigert ein kranker Arbeitnehmer die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, darf sein Chef die Lohnfortzahlung einstellen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm jetzt entschieden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reiche als Beweis für eine Krankheit nicht immer aus, heißt es in der Urteilsbegründung. In dem verhandelten Fall war hatte der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin den beantragten Urlaub nicht genehmigt. Daraufhin legte sie zwei Krankschreibungen von ihrem Hausarzt vor. Der Arbeitgeber zweifelte an deren Rechtmäßigkeit und schaltete die Krankenkasse ein. Weil die Mitarbeiterin die angeordnete Untersuchung verweigerte, zahlte der Arbeitgeber ihr das Gehalt für die Zeit der Krankschreibung nicht aus. Zu Recht, wie das Gericht nun entschied (Az: 18 Sa 1137/02). (mf)

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