Finanzaufsicht mit Lücken

Verbraucherschutz bleibt Feigenblatt

08.06.2012
Das Bundeskabinett hat ein Reformgesetz beschlossen - allerdings ohne effektive Maßnahmen.
Das deutsche Reformgesetz wird den EU-Vorschriften gerecht.
Das deutsche Reformgesetz wird den EU-Vorschriften gerecht.

Ein Feigenblatt ist das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Reform der Finanzaufsicht. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in seiner Stellungnahme. Insbesondere fehlten konkrete Aufgaben und Befugnisse, um dem erklärten Ziel gerecht zu werden, kollektive Verbraucherinteressen zu schützen. Dieses ordnet die Regierung in ihrer Gesetzesbegründung der Solvenzsicherung von Finanzinstituten ausdrücklich unter. Nach Auffassung des vzbv wird die Reform damit auch den EU-Vorgaben im Bereich Verbraucherschutz nicht gerecht. "Schöne Worte helfen nicht. Der Inhalt muss stimmen. In diesem Punkt ist das Gesetz eindeutig mangelhaft", so Vorstand Gerd Billen.

Zwar heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf, die Finanzaufsicht solle künftig auch im "kollektiven Verbraucherinteresse" tätig werden. Doch dieser Auftrag findet sich in den konkreten Zielen, Aufgaben und Maßnahmen nicht wieder. Im Gegenteil: An einigen Stellen heißt es, der Verbraucherschutz dürfe die Wahrnehmung der "Primäraufgabe" der Solvenzsicherung von Kredit- und Versicherungswirtschaft nicht stören. Insofern ist es nur konsequent, dass die geplanten Maßnahmen zum Verbraucherschutz höchst unkonkret bleiben. Zum einen ist völlig unklar, wie der Verbraucherbeirat in die Arbeit der Finanzaufsicht eingebunden werden soll. Zum anderen fehlen verbindliche Vorgaben, wie die Aufsicht verfahren muss, wenn Verbraucherorganisationen das vorgesehene Beschwerderecht wahrnehmen. "In dieser Form werden die Instrumente wirkungslos bleiben", prognostiziert Billen.

Damit wird der Gesetzentwurf den EU-Vorschriften für die europäischen Finanzaufsichten nicht gerecht. Diese sehen den Verbraucherschutz als zentrales Aufsichtsziel sowie entsprechende Aufgaben und Eingriffsbefugnisse vor. Da es sich dabei um verbindliche Vorgaben für die nationalen Finanzaufsichten handelt, spricht nach Auffassung des vzbv vieles dafür, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung EU-rechtswidrig ist.

Die einzelnen Kritikpunkte sowie verbraucherpolitischen Forderungen zur Reform der Finanzaufsicht hat der vzbv in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, www.vzbv.de

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