Verordnung noch nicht im Bundesrat verabschiedet

15.07.1999

MÜNCHEN: Im Bundesrat ist immer noch die Elektro-Altgeräte-Verordnung in der Mache. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge kommt auf den IT-Handel nur eine freiwillige Rücknahme der Produkte zu. Die Kommunen sammeln, ein Dienstleister holt die Geräte bei ihnen ab. Die Kosten fließen in die Preiskalkulation ein.Ende Juni hat der Umweltausschuß des Bundesrates die Grundzüge der künftigen Elektro-Altgeräte-Verordnung beschlossen. Sie soll die Rücknahme und Entsorgung von Elektro Groß- und Kleingeräten aus Privathaushalten und dem Soho-Bereich regeln. Darunter fallen auch die Produkte der Informations- und Telekommunikationsindustrie, von denen in Deutschland jährlich etwa 20 Millionen Geräte verkauft werden.

Und so soll die Rücknahme funktionieren: Die Kommunen sammeln die "Altlasten" der Haushalte nach vier Produktkategorien, zum Beispiel kommen alle IT- und TK-Geräte in einen großen Container. Diese Container werden dann von einem Entsorgungssystem der Hersteller abgeholt und in Sortiereinrichtungen zur Feinsortierung gebracht. "Es wird darauf hinauslaufen, daß die Hersteller ihre Produkte zurücknehmen und die ÔWaisen-ProdukteÈ gemeinschaftlich verwertet werden", berichtet Hans Korfmacher, Leiter des

Projektbüros IT-Recycling im Fachverband Informationstechnik des VDMA/ZVEI. "Waisen-Produkte" sind die Geräte, die sich keinem Hersteller zuordnen lassen.

Der Fachverband vertritt die Interessen der Hersteller bei der Formulierung der Verordnung. Er fordert zum Beispiel eine Übergangsfrist von 18 statt der vorgesehenen zwölf Monate. Außerdem müsse die Frage der bilanziellen Rückstellungen verläßlich geklärt werden. Die Verordnung in ihrer derzeitigen Form sieht vor, daß die Hersteller jährlich nur so viele Altgeräte zurücknehmen, wie sie an neuen Produkten verkauft haben. Sie müssen sich also nicht mit "Altlasten" rumschlagen. An diesem Punkt ist beispielsweise die europäische Verordung zur Rücknahme von Altautos gescheitert. Elektro-Altgeräte, die vor Inkrafttreten der Verordnung gekauft wurden, fallen unter das Gesetz, doch die Hersteller müssen keine Rückstellungen bilden. Die Zahl der zurückgenommenen Geräte ist auf die Zahl der neugekauften limitiert. Korfmacher rechnet vor, daß auf die Hersteller der IT-Industrie allein etwa sieben bis neun Milliarden Mark Rückstellungskosten zukommen würden.

Die gute Nachricht für den Fachhandel lautet: Er muß nicht mit Mehrkosten rechnen. Denn Händler sind nicht verpflichtet, die Geräte zurückzunehmen, können sich aber freiwillig an der Entsorgung beteiligen, etwa im Zuge einer Marketingaktion. Die Entsorgungskosten werden nicht extra ausgewiesen. "Die Hersteller haben sich entschieden, die Kosten in ihre Preiskalkulation aufzunehmen", erklärt Korfmacher. Letztlich trägt also der Verbraucher den Preis für die Rücknahme. Die Entsorgungskosten werden anhand des Gewichts bemessen. Der Leiter des Projektbüros IT-Recycling schätzt, daß pro Kilogramm ein bis zwei Mark zusätzliche Kosten anfallen. Ein Scanner, der drei Kilo wiegt und heute 130 Mark kostet, wird dann etwa um fünf Mark teurer.

Das Verfahren der Elektro-Altgeräte-Verordnung ist noch nicht abgeschlossen: Nach der Sommerpause werden der Innen- und der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates die Vorlage diskutieren. Wenn das Votum der beiden Ausschüsse bekannt ist, nimmt der Umweltausschuß die Beratung wieder auf. Erst dann tritt die Verordnung den Weg in das Plenum des Bundesrates an. Die deutsche Verordnung wird damit voraussichtlich vor der europäischen Richtlinie zur Entsorgung elektronischer Altgeräte "fertig". (is)

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