Umsetzung in deutsches Recht

Verschärfte Geldwäsche-Kontrollen

07.10.2008
Durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) wird die 3. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Folgen: strengere Überwachung und schärfere Gegenmaßnahmen.

Wie der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg mitteilt, werden künftig alle Finanztransaktionen zum Überwachungsfall deklariert. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Bargeldaustausch. Vom Gesetz in die Pflicht genommen werden neuerdings auch Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Treuhänder, Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Leasinggesellschaften, Investmentgesellschaften, Versicherungsunternehmen und Spielbanken. Sogar der Autohändler und der Goldverkäufer, die für ihre Ware Bargeld empfangen, werden zum Überwachungspflichtigen.

Künftig muss grundsätzlich jeder, der ein Bargeschäft durchführt, bei dem mehr als 15.000 Euro den Besitzer wechseln, die Identität desjenigen prüfen, der ihm das Bargeld gibt. Bei einem möglichen Verdacht muss er diesen den Behörden melden. Übrigens: Als Bargeld gelten auch Zahlungen mittels EC- oder Kreditkarte. (oe)

Kontakt: Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg, Littenstraße 10, 10179 Berlin, Tel.: 030 275959-80, Fax: 030 275959-88, Internet: www.stbverband-berlin-bb.de

Zur Startseite