Versicherung: Kündigung bei vorgespielter Krankheit

21.06.2006
Wer sich krank meldet und "schwarz" schuftet, riskiert neben Strafen auch den Versicherungsschutz.

Eine Krankentagegeldversicherung darf durch die Versicherungsgesellschaft aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn ein angeblich arbeitsunfähiger selbständiger Malermeister einen Auftrag annimmt und zur Erstellung eines Angebots einen Außentermin wahrnimmt. Gerade die Akquisition von Kunden und die Bearbeitung von Aufträgen gehören zu den leitenden unternehmerischen Betätigungen. Hierbei handelt es sich nicht nur um völlig untergeordnete Hilfstätigkeiten.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 70/05-8. (jlp/mf)

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