Vertrauensverhältnis wieder herstellbar: fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt

08.06.2004
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass das Herunterladen pornografischer Dateien nicht in jedem Falle eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.Nach Auffassung der Richter ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass das arbeitsvertragliche Vertrauensverhältnis möglicherweise wieder hergestellt werden kann (Az: 4 S a 1288/03).In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht und Internetrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann & Partner in Hannover. (bz)

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass das Herunterladen pornografischer Dateien nicht in jedem Falle eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.Nach Auffassung der Richter ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass das arbeitsvertragliche Vertrauensverhältnis möglicherweise wieder hergestellt werden kann (Az: 4 S a 1288/03).In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht und Internetrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann & Partner in Hannover. (bz)

Zur Startseite