Verwaltungsgericht: Entscheidung der Regulierungsbehörde unzulässig

18.01.2001

Das Kölner Verwaltungsgericht hat laut Financial Times einem Antrag der Telekom stattgegeben und eine Entscheidung der Regulierungsbehörde aufgrund eines Verfahrensfehlers für unzulässig erklärt. Diese hätte für die TK-Wettbewerber niedrigere Kosten für die Durchleitung von Gesprächen bedeutet. Mit dem Beschluss werden zwangsläufig alle Netzanpassungen und Investitionen der TK-Wettbewerber gestoppt. (gn)

www.ftd.de

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