VG Köln lehnt Klagen gegen Mobilfrequenzauktion ab

18.03.2010
KÖLN (Dow Jones)--Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen der beiden Mobilfunkanbieter E-Plus und O2 gegen die Modalitäten der anstehenden Auktion von Mobilfunkfrequenzen abgewiesen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde aber zugelassen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Beginn der Auktion ist bereits für den 12. April vorgesehen, neben E-Plus und O2 wurden auch T-Mobile und Vodafone zu der Versteigerung zugelassen.

KÖLN (Dow Jones)--Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen der beiden Mobilfunkanbieter E-Plus und O2 gegen die Modalitäten der anstehenden Auktion von Mobilfunkfrequenzen abgewiesen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde aber zugelassen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Beginn der Auktion ist bereits für den 12. April vorgesehen, neben E-Plus und O2 wurden auch T-Mobile und Vodafone zu der Versteigerung zugelassen.

Die Bundesnetzagentur wird dabei Frequenzen in den Bereichen 800 Megahertz (MHz), 1,8 Gigahertz (GHz), 2 GHz sowie 2,6 GHz versteigern. Im Fokus stehen vor allem die 800-MHz-Frequenzen, die durch das Abschalten des analogen Rundfunks frei geworden sind und den Aufbau besonders leistungsstarker Funknetze ermöglichen.

Die 800-MHz-Frequenzen sollen in sechs Blöcken à zwei mal fünf MHz vergeben werden, wobei es hier je nach Bieter Einschränkungen geben wird. So dürfen E-Plus und O2 für mehr Blöcke bieten als T-Mobile und Vodafone. Dennoch fühlen sie die beiden E-Netzbetreiber benachteiligt und hatten gegen die Auktionsmodalitäten geklagt.

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