Viren auf dem PC als Zugabe

16.12.1999

Es besteht keine Pflicht des Absenders von Disketten, den Empfänger ohne besonderen Anlaß allgemein darauf hinzuweisen, daß bei Verwendung fremder Disketten grundsätzlich die Gefahr besteht, daß Viren auf den Computer gelangen. Im vorliegenden Fall begehrte ein Diskettenempfänger von dem Absender Schadensersatz in Höhe von knapp 2.000 Mark, da die zugesandten Disketten mit Viren versehen waren. Seine Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos (Landgericht Köln, Az.: 20 S 5/99). (jlp)

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