Die Bundesnetzagentur will nicht einschreiten, wenn bestimmte Netzbetreiber nur die von ihnen ausgewählten Router am Breitbandanschluss des Kunden zulassen, es geht um den so genannter Router-Zwang. Außerdem verweigern einige Netzbetreiber die Herausgeabe von Kennwörtern, die es dem Kunden erlauben würden, beispielsweise kostengünstige Sprachdienste zu verwenden (Skype, VoIP, etc,)
Entsprechende Aussagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) fanden sich in Antworten an einzelne Verbraucher, die sich über diese Einschränkungen bei der BNetzA beschwert hatten. Router-Zwang und Nichtherausgabe von Kennwörtern stellen eine wesentliche Änderung gegenüber der langjährigen erfolgreichen Praxis im Markt dar, meint der Router-Hersteller AVM.
Die Kernfrage lautet für den Berliner Anbieter: "Was genau ist ein Endgerät beim Kunden im Sinne des FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen)? Laut AVM überlässt die BNetzA die Antwort auf diese Frage den Netzbetreiber, die sich eine eigene Definition des Endgeräts zusammen stricken.
Aus Sicht des Fritzbox-Herstellers ergeben sich daraus für Endkunden erhebliche Nachteile. Kurzfristig verliert der Verbraucher die Möglichkeit, ein Endgerät nach seinen Ansprüchen auswählen zu können, etwa was das WLAN-Equipment, Netzwerkausstattung, Telefonie, Hausautomation und ähnliches betrifft. Der Kunde wird vom Netzbetreiber verpflichtet, nur den vorgegebenen Router zu nutzen.
Langfristig führt der Router-Zwang zu einem Ausschluss an Innovationen, da es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gibt, so die Ansicht von AVM. Und der Berliner Hersteller vergleicht die aktuelle Situation am wahlfreien Breitband-Zugang mit einem Mobilfunk-Vertrag. "Es ist unvorstellbar, dass an einem Mobilanschluss nur ein vom Netzbetreiber vorgegebenes Handy funktioniert". Ferner argumentiert AVM, dass mit einer solchen Einschränkung es wohl kaum zur Entwicklung von Smartphones gekommen wäre. Denn diese neuen Endgeräte wurden ja von TK-fernen Firmen, zum Beispiel Apple oder Samsung, entwickelt. Ein breiter Wettbewerb mit klaren Regeln war die Basis des Erfolgs dieser Hersteller. Warum dieses Konkurrenzprinzip bei Breitbandanschlüssen nicht gelten soll, erschließt sich AVM nicht.
Mit einem absoluten Router-Zwang gäbe es laut AVM schon jetzt eine Vielzahl von Verfahren und Leistungen nicht, die in diversen - auch von den entsprechenden Ministerien unterstützen - Gremien, standardisiert wurden. Dazu zählen hardwareunabhängige und offene Standards für Wartung und Betrieb (beispielsweise das TR-069-Protokoll für den Fernzugriff) ebenso wie vielfältige Cloud-Dienste, Netzwerkspeicher (NAS) oder auch Themen wie Heimautomation.
Nach Auffassung von AVM wurde im FTEG die Schnittstelle zwischen Netz und Endgerät so definiert, dass Kunden die freie Auswahl bei Endgeräten haben. Dafür verpflichtet das FTEG Netzbetreiber, ihre Schnittstellen so offen zu legen, dass Hersteller im freien Wettbewerb entsprechende Geräte anbieten können. Die Bundesnetzagentur als eine maßgebliche Instanz sollte an dieser Stelle die Sorgen der ernst nehmen und ihnen die freie Wahl des Endgerätes ermöglichen. (rw)