Absurde Klage-Praxis gegen Filesharer

Wenn Blinde Pornos herunterladen

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die Klagepraxis gegen Filesharer führt häufig zu absurden Ergebnissen.

Aus den USA mehren sich Meldungen, wonach die Klagen gegen Personen, die urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen, immer öfter abgeschmettert werden oder ins Leere laufen. Auch in Deutschland sei eine Abkehr von der Klagepraxis zu erkennen, behauptet Piratenpartei-Sprecher Aleks Lessmann. Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V. (GVU), sieht das naturgemäß anders.

In den USA sind in den vergangenen Monaten mehrere Prozesse gegen Bit-Torrent-Nutzer unter Beschuss geraten. Die U.S. Copyright Group, die viele Sammelklagen gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzer einreicht, sieht sich ihrerseits mit Vorwürfen konfrontiert. Eine der größten Sammelklagen mit über 23.000 Beschuldigten musste fallengelassen werden, weil über 90 Prozent der IP-Adressen der Beschuldigten sich außerhalb der Zuständigkeit des mit dem Fall betrauten Gerichts befanden.

Eine andere Klage bezichtigt die Organisation, ihre Beweisführung auf unzureichende Daten zu stützen. "Es ist technisch schwierig herauszufinden, wer eine Datei wirklich heruntergeladen hat, da eine IP-Adresse nicht immer eindeutig einer Person zugeordnet werden kann" sagt Lessmann. Für besonderes Aufsehen sorgte in den USA der Fall eines Blinden, der wegen Herunterladens eines urheberrechtlich geschützten Porno-Films angeklagt wurde. Die GVU glaubt nicht, dass durch technische Schwierigkeiten öfters Unschuldige angeklagt werden. "Die Fehlerquote in Deutschland dürfte sich im Promille-Bereich bewegen", sagt Scharringhausen.

"Ich weiß aus Anwaltskreisen, dass die Anzahl der Klagen in Deutschland kleiner geworden ist. Ob das nur ein Luftholen ist oder ein tatsächliches Abflauen, bleibt abzuwarten", so Lessmann. Als Gründe für die Abschwächung der Klagewelle nennt Lessmann vor allem die großflächigen illegalen Abmahnungen deutscher Anwälte und ein langsames Umdenken in der Industrie. "Jetzt sagen sogar schon die Plattenfirmen zur GEMA, dass sie aufhören soll, gegen Youtube-Videos vorzugehen. Nach zehn Jahren haben sie verstanden, dass sie mit solchen Aktionen nur gegen ihre eigenen Kunden vorgehen. Die Filmindustrie ist da noch nicht so weit", so Lessmann.

Die GVU sieht die Angelegenheit etwas anders. "Die Klagen werden nicht weniger. Und wenn, dann nur, weil illegale Inhalte über andere Kanäle bezogen werden. Wenn Peer-to-Peer-Sharing zurückgeht, dann wird weniger geklagt, da der Zugriff auf die End-User bei Streaming-Portalen schwieriger ist", sagt Scharringhausen. Diese Verschiebung hat laut einer Studie der GVU tatsächlich stattgefunden. Die Anzahl der Klagen wird also, zumindest kurzfristig, zurückgehen. Langfristig wird sich die Content-Industrie andere Erlösmodelle ausdenken müssen.

"Apple zum Beispiel zeigt den Weg. Gib den Kunden was sie wollen, wann sie es wollen, dann werden sie auch bezahlen. Eine kleine Minderheit wird trotzdem einen "Free-Lunch" wollen, aber das ist zu vernachlässigen", zeigt Lessmann Alternativen auf. Auch Scharringhausen glaubt, dass es eine Veränderung braucht: "Dafür wird der Markt sorgen. Das wird sich langsam entwickeln. Die Industrie muss nicht reagieren, urheberrechtlich geschützte Downloads sind nun mal illegal." (pte/haf)

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