Wer Insolvenzgerüchte streut, kommt hinter Gitter

14.10.2002
Vorsicht beim Streuen von Insolvenzgerüchten! Wer Meldungen über eine (angeblich) bevorstehende Insolvenz verbreitet, riskiert eine hohe Geldstrafe oder sogar Haft. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 12 O 377/02).In dem Fall, den das Gericht entscheiden hat, hatte ein Bauunternehmer bei Kunden über einen Konkurrenten gesagt, dieser stehe kurz vor der Zahlungsunfähigkeit und werde noch vor dem Jahresende Pleite sein. Da dies nicht zutraf und bei den Kunden für Unruhe sorgte, klagte das betroffene Unternehmen auf Unterlassung dieser Behauptungen. Das Gericht gab dem Kläger Recht. Zur Begründung heißt es, dass in Zeiten zunehmender Unternehmensinsolvenzen schon das Gerücht einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit zum Bankrott führen könne. Der Bauunternehmer wurde dazu verurteilt, derartige Aussagen zu unterlassen, andernfalls werde ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten fällig. (sic)

Vorsicht beim Streuen von Insolvenzgerüchten! Wer Meldungen über eine (angeblich) bevorstehende Insolvenz verbreitet, riskiert eine hohe Geldstrafe oder sogar Haft. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 12 O 377/02).In dem Fall, den das Gericht entscheiden hat, hatte ein Bauunternehmer bei Kunden über einen Konkurrenten gesagt, dieser stehe kurz vor der Zahlungsunfähigkeit und werde noch vor dem Jahresende Pleite sein. Da dies nicht zutraf und bei den Kunden für Unruhe sorgte, klagte das betroffene Unternehmen auf Unterlassung dieser Behauptungen. Das Gericht gab dem Kläger Recht. Zur Begründung heißt es, dass in Zeiten zunehmender Unternehmensinsolvenzen schon das Gerücht einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit zum Bankrott führen könne. Der Bauunternehmer wurde dazu verurteilt, derartige Aussagen zu unterlassen, andernfalls werde ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten fällig. (sic)

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