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26.08.1999

Es ist unzulässig, E-Mails mit werbendem Inhalt über das Internet zu versenden und/oder versenden zu lassen. Ausnahme: Der Empfänger hat sein Einverständnis erklärt und/oder es liegen besondere Umstände wie insbesondere eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung vor, aufgrund derer sein Einverständnis zu vermuten ist (Landgericht Hamburg, Az.: 312 O 579/97). (jlp)

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