Wettbewerbsrecht

20.05.1999

BAD HOMBURG: Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat immer noch viel zu tun, auch wenn die Verstöße leicht zurückgegangen sind. 1.008 Verfahren wurden im letzten Jahr entschieden, zwei Prozent weniger als 1997. In 829 Fällen siegte die Zentrale. Vor allem das Räumungsverkaufs- und Sonderrabattgesetz wird nicht immer ernstgenommen. Ein Drittel der Beschwerden bezieht sich darauf. Ein Computerhändler beispielsweise hatte mit besonders günstigen PC-Preisen geworben, dabei aber nicht angegeben, daß die PCs ohne Betriebssystem ausgeliefert werden. (gn)

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