Was Steuerpflichtige wissen müssen

Wichtige Steuerurteile, Teil 3



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Steuerexperten von WW+KN Regensburg nennen Details zu Behandlungskosten bei einem Burn-out, zum Einspruch gegen die Steueridentnummer, zur Behandlung von Maklerkosten als Werbungskosten und zu begünstigten Handwerkerleistungen.
Nach Dafürhalten des Finanzamts ist ein Burn-out keine typische Berufskrankheit.
Nach Dafürhalten des Finanzamts ist ein Burn-out keine typische Berufskrankheit.
Foto: Fotolia, Cmon


Behandlungskosten nach Burn-out

Im Allgemeinen wird das Burn-out-Syndrom vor allem mit beruflicher Überlastung in Verbindung gebracht. Das Finanzgericht München sieht trotzdem keinen Grund, die Behandlungskosten für ein Burn-out-Syndrom als Werbungskosten anzuerkennen, weil dies nach Meinung der Richter keine typische Berufskrankheit sei. Bei psychischen Erkrankungen spielen eine Vielzahl von Faktoren zusammen, weswegen das Gericht keine monokausale Zuordnung zur Berufstätigkeit feststellen will. Auch einen Abzug als außergewöhnliche Belastung haben die Richter im Streitfall verweigert, weil dafür ein amtsärztliches Attest vor Beginn der Behandlung notwendig gewesen wäre

Einsprüche zur Steueridentnummer abgewiesen

Seit ihrer Einführung steht die jedem Bürger zugewiesene bundesweite Steueridentifikationsnummer in der Kritik von Steuerzahlern, Datenschützern und Steuerfachleuten. Entsprechend zahlreich sind die Einsprüche, die beim Bundeszentralamt für Steuern gegen die Identnummer erhoben wurden. Nachdem der Bundesfinanzhof im Januar keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zentrale Speicherung der Daten und die Zuteilung der Identnummer hatte, zieht das Bundesfinanzministerium jetzt die Konsequenz aus diesem Urteil. Per Allgemeinverfügung hat es alle Einsprüche gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer und die zentrale Speicherung der damit verbundenen Daten zurückgewiesen. Wer an seinem Widerstand festhalten will, kann beim Finanzgericht Köln Klage erheben.

Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten

Eigentlich sind Maklerkosten, die beim Verkauf eines Mietobjekts entstehen als Veräußerungskosten nicht steuerlich abziehbar. Eine Ausnahme von der Regel zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Münster, denn wenn der Verkaufserlös zumindest teilweise der Finanzierung von Mietobjekten dient, können die Maklerkosten auch anteilig als Geldbeschaffungskosten bei den Werbungskosten angesetzt werden. Voraussetzung ist aber eine entsprechende vertragliche Gestaltung. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof, bei dem die Revision anhängig ist.

Einbau einer Dachgaube keine begünstigte Handwerkerleistung

Während Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt sind, ist für Neubaumaßnahmen keine steuerliche Förderung vorgesehen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat daher einem Ehepaar die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen verweigert, nachdem die Eheleute nachträglich eine Dachgaube einbauen ließen. Als Neubaumaßnahme sieht das Gericht nämlich alle Maßnahmen an, die im Zusammenhang mit der Schaffung oder Erweiterung von Wohnfläche stehen. Das gilt selbst dann, wenn die Erweiterung nur geringfügig ausfällt - im Streitfall ging es um 2,40 Quadratmeter.
Quelle: www.wwkn.de

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