Die Verbreitung von Hotspots ist in Deutschland noch nicht weit fortgeschritten. Gründe dafür könnten die Bedenken von potenziellen Hotspot-Anbietern bezüglich Haftungsrisiken und Sicherheit sein. Auch über eine Abschaffung der Störerhaftung wurde noch keine gesetzliche Entscheidung getroffen.
Wie Anbieter von öffentlichen WLAN-Hotspots sowie Nutzer derselben die aktuelle Situation sehen, geht aus einer nicht repräsentativen Online-Umfrage des Netzwerkanbieters Lancom hervor. Und hier driften Wunsch und Tatsache oft auseinander. Von den 340 Personen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, nutzen 90 Prozent Hotspots beruflich und/oder privat.
Aus dem täglichen Berufsverkehr nicht mehr wegzudenken sind Menschen, die im Zug, in der S- oder U-Bahn mit ihrem Smartphone surfen. Immerhin die Hälfte der Befragten finden Hotspots in öffentlichen Verkehrsmitteln sehr wichtig, jedoch gaben lediglich 16 Prozent an, dass sie diese dort auch vorfinden.
Befragt, nach der Zufriedenheit mit der Verfügbarkeit der Hotspots, sieht das Bild dagegen doch nicht so schlecht aus. Auf einer Skala von 1 - 10 gemessen, wobei 1 für "Ich bin überhaupt nicht zufrieden" und 10 für "Ich bin sehr zufrieden" steht, liegt die Zufriedenheit im Schnitt bei 5.
Nur ist nicht überall ein Hotspot verfügbar, wo ihn die Befragten gerne hätten. Die Verfügbarkeit in der Öffentlichkeit gaben die Befragten nach ihrer Einschätzung mit folgenden Werten an:
- Hotels: 70 Prozent
- Flughäfen und Bahnhöfe: 56 Prozent
- Messen und Veranstaltungsorte: 29 Prozent
- Universitäten und Schulen: 34 Prozent
- Unternehmen: 51
- Öffentliche Verkehrsmittel: 16 Prozent
Rechtliche Risiken
Auch wenn Anbieter und Nutzer bei einem öffentlichen WLAN-Hotspot alles richtig machen und für gegenseitige Sicherheit sowie Sicherheit nach außen sorgen, gibt es dennoch für den Anbieter ein gefährliches Einfallstor, das sich rechtlich (noch) nicht schließen lässt: Die Störerhaftung. Dies ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass, wer ein offenes WLAN betreibt, für mögliche Vergehen beziehungsweise Missbrauch im WLAN, haftet - auch durch andere Nutzer. Fast drei Viertel der Befragten sehen die Störerhaftung als Bremse für den Hotspot-Ausbau. Und 68 Prozent der Personen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, würden einen Hotspot anbieten, wenn die rechtlichen Grundlagen anbieterfreundlicher würden. Was für einen weiteren Ausbau der Hotspot-Infrastruktur in Deutschland spricht, sofern die Störerhaftung abgeschafft würde.