Zugangsstörungen beim Online-Banking

08.03.2001

Eine Bank, die ihren Kunden den Online-Service "rund um die Uhr" anbietet, kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen zum Online-Banking nicht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassend zu Lasten des Online-Teilnehmers ausschließen. Zumindest kann sich die Bank bei Online-Störungen nicht von der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit freizeichnen (Bundesgerichtshof, Az.: XI ZR 138/00). (jlp)

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