Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten des neuen Marktes

25.03.1999

- Bestehen des Unternehmens seit drei Jahren (mindestens ein Jahr)- Emission im Gesamt nennbetrag von mindestens 100.000 Aktien

- Eigenkapital in Höhe von mindestens 1,5 Millionen ECU bei Zulassung

- Voraussichtlicher Kurswert mindestens fünf Millionen ECU

- Emissionsprospekt/Unternehmensbericht in deutscher und englischer Sprache

- Möglichst 50 Prozent des Emissionsvolumens aus Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen

- Streubesitz möglichst 25 Prozent (mindestens 15 Prozent)

- Für Erstemission nur Zulassung von Stammaktien

- Bestellung von mindestens zwei Betreuern

- Quartalsberichte (spätestens nach zwei Monaten

- Jahresabschluß und Lagebericht in IAS, US-GAAP oder HGB mit Überleitungsrechnung (nach vier Monaten)

- Jährlicher Unternehmenskalender

- Befristetes Veräußerungsverbot für Altaktionäre

- Anerkennung des Übernahmekodex

- Jährliche Analystenveranstaltung

- Offenlegung des Anteilsbesitzes vor Aufsichtsrat und Vorstand

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