Aktuelle Gerichtsurteile (und Analysen) – Teil 8

 
10/18
"Playboy" zum Sonderpreis kommt teuer
Wer das Lesegerät einer Selbstbedienungskasse mit einem falschen Strichcode "täuscht" und so für seine Ware einen zu geringen Preis bezahlt, begeht einen strafbaren Diebstahl.
(Foto: Burda)

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