Voraussetzungen und Rechenbeispiele: Weihnachtsfeier – so bleibt das Finanzamt außen vor

Der Fiskus greift zu: Wird die 110-Euro-Grenze auch nur um einen einzigen Euro überschritten, müssen Sie die Weihnachtsfeier oder den Ausflug für die Mitarbeiter als geldwerten Vorteil behandeln.

Der Fiskus greift zu: Wird die 110-Euro-Grenze auch nur um einen einzigen Euro überschritten, müssen Sie die Weihnachtsfeier oder den Ausflug für die Mitarbeiter als geldwerten Vorteil behandeln.

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