Rechtsdienstleistung: Inkasso – nicht alles ist erlaubt

Wer als Inkassodienstleister tätig werden will, muss einen Antrag auf Registrierung beim zuständigen Amts- oder Landgericht stellen. Wer einschlägig vorbestraft ist oder in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, darf keine Inkassodienstleistungen anbieten.

Wer als Inkassodienstleister tätig werden will, muss einen Antrag auf Registrierung beim zuständigen Amts- oder Landgericht stellen. Wer einschlägig vorbestraft ist oder in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, darf keine Inkassodienstleistungen anbieten.

Foto: Doc RaBe - Fotolia.com

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