Herausforderung Zukunft: Unternehmensnachfolge richtig regeln

Verkaufsabsichten sollten nicht vor Vertragsabschluss publik werden, sonst drohen Unruhe und Verunsicherung der Mitarbeiter.

Verkaufsabsichten sollten nicht vor Vertragsabschluss publik werden, sonst drohen Unruhe und Verunsicherung der Mitarbeiter.

Foto: Jeremias Muench - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Herausforderung Zukunft: Unternehmensnachfolge richtig regeln