Wann die Versicherung zahlt und wann nicht: Arbeitsunfall – auch auf der Weihnachtsfeier?

Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einer Betriebsfeier, kann ein Arbeitsunfall gegeben sein, wenn die Feier von der Firmenleitung durchgeführt oder gebilligt wurde.

Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einer Betriebsfeier, kann ein Arbeitsunfall gegeben sein, wenn die Feier von der Firmenleitung durchgeführt oder gebilligt wurde.

Foto: sudok1 - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Wann die Versicherung zahlt und wann nicht: Arbeitsunfall – auch auf der Weihnachtsfeier?