Frei gewähltes Konsumverhalten und Finanzamt: Umbau Yacht – kein Steuerabzug möglich

Nach Ansicht des Fiskus ist ein Steuerpflichtiger nicht verpflichtet, Konsumaufwendungen im Zusammenhang mit einer Yacht zu tragen. Deshalb kommt ein Steuerabzug nicht infrage.

Nach Ansicht des Fiskus ist ein Steuerpflichtiger nicht verpflichtet, Konsumaufwendungen im Zusammenhang mit einer Yacht zu tragen. Deshalb kommt ein Steuerabzug nicht infrage.

Foto: Moreno Soppelsa - Fotolia.com

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