Das Ende der Scheinwohnsitze: Die Vermieterbescheinigung kommt wieder

Die Vermieterbescheinigung muss unter anderem Name und Anschrift des Vermieters sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.

Die Vermieterbescheinigung muss unter anderem Name und Anschrift des Vermieters sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.

Foto: beermedia - Fotolia.com

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