Grundsatzentscheidung zum häuslichen Arbeitszimmer: Mischnutzung verhindert Steuerabzug

Bei der steuerlichen Beurteilung eines häuslichen Arbeitszimmers unterscheidet der Fiskus zwischen dem betrieblich/beruflichem und dem privaten Bereich.

Bei der steuerlichen Beurteilung eines häuslichen Arbeitszimmers unterscheidet der Fiskus zwischen dem betrieblich/beruflichem und dem privaten Bereich.

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