Berufungsverfahren in München: Samsung gewinnt Rechtsstreit gegen Reseller

Manche Nachbauten von Tonerkartuschen für gewisse Samsung-Laserdrucker wie hier der CLP-320 dürfen hierzulande nicht in den Verkehr gebracht werden, da sie Samsung-Patente verletzen.

Manche Nachbauten von Tonerkartuschen für gewisse Samsung-Laserdrucker wie hier der CLP-320 dürfen hierzulande nicht in den Verkehr gebracht werden, da sie Samsung-Patente verletzen.

Foto: Samsung

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