Bundesratsinitiative: Reform der Grundsteuer

Wichtig auch für das neue Bewertungsverfahren von Grundstücken: Bodenrichtwerte bei unbebauten Grundstücken und Bodenrichtwerte + Wert des Gebäudes bei bebauten Grundstücken.

Wichtig auch für das neue Bewertungsverfahren von Grundstücken: Bodenrichtwerte bei unbebauten Grundstücken und Bodenrichtwerte + Wert des Gebäudes bei bebauten Grundstücken.

Foto: Maor Winetrob - Shutterstock.com

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