Bislang lehnt die Finanzverwaltung den rückwirkenden Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen ab. Die Rechtsprechung vertritt in aktuellen Urteilen eine andere Position.
Foto: Bartolomiej Pietrzyk - shutterstock.com
Zurück zum Artikel: Gerichtsurteile zur Rechnungskorrektur: Keine Steuernachteile bei fehlerhaften Rechnungen