Tipps zur Altersversorgung: Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Der BGH hat entschieden, dass – völlig unabhängig vom Widerruf – auch ein Schadensersatzanspruch für die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ausreichen kann – auch bei ab 2008 abgeschlossenen Verträgen.

Der BGH hat entschieden, dass – völlig unabhängig vom Widerruf – auch ein Schadensersatzanspruch für die Rückabwicklung einer Lebensversicherung ausreichen kann – auch bei ab 2008 abgeschlossenen Verträgen.

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