Urteil des OLG Köln zu Android-Smartphones: Händler muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates hinweisen

"Aus Sicht des Fachhandels ist das Urteil zu begrüßen. Er sollte es aber nicht als Freibrief sehen und einfach zu den Akten legen. Gerade kleineren Händlern bietet es gute Ansatzpunkte, sich von den Flächenmärkten durch kompetente Beratung abzuheben", meint ChannelPartner-Redakteur Peter Marwan.

"Aus Sicht des Fachhandels ist das Urteil zu begrüßen. Er sollte es aber nicht als Freibrief sehen und einfach zu den Akten legen. Gerade kleineren Händlern bietet es gute Ansatzpunkte, sich von den Flächenmärkten durch kompetente Beratung abzuheben", meint ChannelPartner-Redakteur Peter Marwan.

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