Rechte der Arbeitnehmer: Homeoffice - diese Kosten müssen Arbeitgeber tragen

Auch die Kosten für ein Headset muss der Arbeitgeber übernehmen, wenn der Arbeitnehmer dieses Gerät für seine Tätigkeit im Homeoffice zwingend benötigt.

Auch die Kosten für ein Headset muss der Arbeitgeber übernehmen, wenn der Arbeitnehmer dieses Gerät für seine Tätigkeit im Homeoffice zwingend benötigt.

Foto: tsyhun - shutterstock.com

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