Zu langsames Internet: Messungen belegen Defizite im heimischen Netz

Wer als Verbraucher in wiederholten Messungen nachweisen kann, dass sein Internet Service Provider die vertraglich zugesicherten Leistung nich erbringt, darf von seinem Minderungsrecht Gebrauch machen.

Wer als Verbraucher in wiederholten Messungen nachweisen kann, dass sein Internet Service Provider die vertraglich zugesicherten Leistung nich erbringt, darf von seinem Minderungsrecht Gebrauch machen.

Foto: Pheelings media - shutterstock.com

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