Gerichtspräsidentin: Arbeitszeiterfassung jetzt schon Pflicht

Im sogenannten "Stechuhr"-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 wurde entschieden, dass Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zwingend erfasst werden müssen.

Im sogenannten "Stechuhr"-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 wurde entschieden, dass Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zwingend erfasst werden müssen.

Foto: Hurst Photo - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Gerichtspräsidentin: Arbeitszeiterfassung jetzt schon Pflicht