Steuervereinfachungsgesetz 2011

"Abschaffung esoterischer Regeln"

18.04.2011
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für Steuervereinfachungen vorgelegt. Detail von Alexander Uhl
Das Steuerrecht soll vereinfacht werden - doch der große Wurf sieht anders aus.
Das Steuerrecht soll vereinfacht werden - doch der große Wurf sieht anders aus.

Der große Wurf zur Steuervereinfachung sieht anders aus - das war schon Ende 2010 das einhellige Fazit, als die Bundesregierung das Arbeitspapier vorgelegt hat, in dem ein Bündel von 41 Einzelmaßnahmen aufgelistet war. Zwar muss man der Regierung zugute halten, dass es weniger fehlender Einigungs- und Reformwille, sondern vor allem die schlechte Haushaltslage ist, die weitergehende Reformen vorerst verhindert. Trotzdem wäre mehr Vereinfachung wünschenswert und mit etwas mehr Mühe wohl auch möglich gewesen: Von den Vorschlägen bezieht sich knapp die Hälfte auf die Abschaffung esoterischer Regelungen, die im praktischen Steuerrecht ohnehin keine Rolle mehr spielen, oder auf Maßnahmen, die schon beschlossen sind.

Am 2. Februar hat die Bundesregierung nun den Entwurf für das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgelegt und Mitte März in den Bundestag eingebracht. Die Verabschiedung des Gesetzes ist allerdings erst für den Sommer geplant. Grundsätzlich sollen die Änderungen zum 1. Januar 2012 in Kraft treten, einige Änderungen gelten jedoch schon rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 oder ab dem Tag der Verkündung des Gesetzes. Die Entlastung für die Steuerzahler durch das Maßnahmenpaket beträgt rund 590 Millionen Euro. Hier sind nun die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick:

- Arbeitnehmer-Pauschbetrag:

Vor sieben Jahren wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.044 Euro auf 920 Euro reduziert, jetzt soll er wieder auf 1.000 Euro steigen, und zwar rückwirkend noch für 2011. Die Maßnahme ist mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro verbunden und soll den Einzelnachweis von Ausgaben für 550.000 Arbeitnehmer überflüssig machen. Um die Lohnabrechnung in 2011 nicht unnötig kompliziert zu machen, sieht das Gesetz vor, dass der gesamte Erhöhungsbetrag von 80 Euro in der Lohnabrechnung vom Dezember 2011 zu berücksichtigen ist.

- Kinderbetreuungskosten:

Kosten für die Kinderbetreuung sollen ab 2012 generell als Sonderausgaben gelten, eine umfangreiche Prüfung, ob es sich nun um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, entfällt dadurch. Gleichzeitig soll der Vordruck für die Anlage Kind um eine Seite reduziert werden. Die Kinderbetreuungskosten können weiterhin bis zu einer Höhe von 4.000 Euro je Kind angesetzt werden.

- Kindergeld:

Zahllose Streitereien mit der Familienkasse und Verfahren vor den Finanzgerichten würden überflüssig, wenn bei der Gewährung von Kindergeld und -freibeträgen für volljährige Kinder wie geplant ab 2012 auf die Einkommensüberprüfung der Kinder verzichtet wird. Der Verzicht auf die Einkommensprüfung gilt ebenso beim Unterhaltshöchstbetrag und Ausbildungsfreibetrag. Hier belaufen sich die Steuermindereinnahmen auf 200 Millionen Euro.

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