Ab 2012 Vorteile für Nutzer

Änderungen des Telekommunikationsgesetzes

02.01.2012
Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes gibt es 2012 mehrere neue Bestimmungen, die vor allem den Nutzern zugute kommen. Wir erklären, welche das sind.

Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes gibt es 2012 mehrere neue Bestimmungen, die vor allem den Nutzern zugute kommen. Wir erklären, welche das sind. Die Änderungen treten voraussichtlich erst im Laufe des zweiten Quartals 2012 in Kraft.
Dann werden Wartezeiten bei Servicerufnummern endlich kostenlos – vorbei die Zeiten, in denen extra langsam eingesprochene Bandansagen ins Geld gingen. Allerdings ist die Umstellung für die Anbieter angeblich technisch so aufwändig, dass die Regelung schrittweise umgesetzt werden muss. Zunächst sind nur die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenfrei.

Wer kennt das nicht: Man zieht um und hat am neuen Wohnort erst einmal wochenlang keinen Telefon- und Internetanschluss. Das ist ab 2012 anders: Beides darf bei einem Anbieterwechsel künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer muss außerdem ebenfalls möglich sein - das gilt auch für den Mobilfunk. Außerdem müssen Telekommunikationsunternehmen demnächst mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anbieten.

Bei Internetanschlüssen im Festnetz ist die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben. Dann sind Angaben wie "bis zu 16 Megabit pro Sekunde" bei effektiven Leitungsgeschwindigkeiten von 10 Megabit hoffentlich endlich vorüber. Und ebenfalls hohe Telefonkosten, deren Grund man nicht kennt: Bei der Nutzung von Call-by-Call-Diensten muss in Zukunft vor dem Gespräch der Preis angesagt werden. (AreaMobile/bw)

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