AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen

01.06.2006
Im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung wurde durch den Gesetzgeber für Arbeitsverträge festgelegt, dass diese auch den rechtlichen Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen unterworfen sind.
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Im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung wurde durch den Gesetzgeber für Arbeitsverträge festgelegt, dass diese auch den rechtlichen Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen unterworfen sind.

Dies führt beispielsweise dazu, dass die in vielen Arbeitsverträgen zu findenden Ausschlussklauseln nicht ohne weiteres wirksam sind. Das Bundesarbeitsgericht fordert, dass bei zweistufigen Ausschlussfristen mindestens für jede Stufe eine Frist von drei Monaten gesetzt wird. Zumeist wird in der ersten Stufe verlangt, dass innerhalb dieser mindestens drei Monate dauernden Frist die Forderung schriftlich geltend gemacht wird und dann im zweiten Schritt, ebenfalls innerhalb einer Mindestfrist von drei Monaten, die Forderung eingeklagt werden muss.

Darüber hinaus verweist das Bundesarbeitsgericht darauf, dass solche Ausschlussfristen unwirksam sind, wenn sie allein für den Arbeitnehmer gelten (Az.: 5 AZR 572/04). (RA Thomas Feil/mf)

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