Aktuelle Steuertipps

27.06.2007
Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg informiert.

Keine Steuerentlastung für Freiberufler

Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln, dürfen für nicht entnommene Gewinne ab 2008 keine steuerbegünstigte Rücklage bilden. Diese durch die Unternehmenssteuerreform vorgesehene sog. Mittelstandskomponente kommt nur für Personenunternehmen in Betracht, die ihren Gewinn durch Vermögensvergleich (Bilanz) ermitteln.

Computer mit Steuervorteil

Übereignet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Computer, technisches Zubehör und/oder Software kann diese Sachzuwendung mit 25 Prozent pauschal lohnversteuert werden. Gleiches gilt bei Barzuschüssen für die Internetnutzung (z.B. Anschlusskosten, Flatrate) des Arbeitnehmers. Die Pauschalierung löst Sozialversicherungsfreiheit aus.

Sprachreisen können absetzbar sein

Für einen Steuerpflichtigen, der geschäftlich für das Führen von Telefonaten und für Übersetzungen Spanischkenntnisse benötigt, hat das Finanzgericht Hamburg die Kosten für einen neuntägigen Sprachschulaufenthalt in Spanien als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Kurs in einer touristisch interessanten Gegend stattfand und das in die Kurszeit fallende Wochenende frei war. (mf)

Zur Startseite