Kein Einfluss auf Nutzungsanteil

Aktuelles zum Firmenwagen

03.07.2009
Wie das Bundesfinanzministerium Zahlungen des Arbeitnehmers für Firmen-Pkws beurteilt, sagt SH + C.

Das Bundesfinanzministerium hat sich über Zahlungen des Arbeitnehmers für die laufenden Kosten eines Firmen-Pkws oder Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten geäußert. Die Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH nennt Einzelheiten.

Wenn ein Arbeitnehmer einen Teil der Anschaffungs- oder der Betriebskosten für einen ihm überlassenen Dienstwagen trägt, ist die steuerliche Berücksichtigung dieser Aufwendungen nicht ganz unkompliziert. Für die Betriebskosten hat der Bundesfinanzhof 2007 entschieden, dass die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Kosten grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Nutzungsvorteils haben.

Bei der 1-%-Regelung ist dessen Höhe durch das Gesetz festgeschrieben, und falls der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, so gehen trotzdem in die Berechnung der Gesamtkosten auch die Aufwendungen ein, die nicht der Arbeitgeber getragen hat, so SH + C. Wird ein Fahrtenbuch geführt, können die Kosten aber als Werbungskosten für die Erlangung des zu versteuernden Nutzungsvorteils geltend gemacht werden.

Etwas anders sieht der Bundesfinanzhof die Sache, wenn es um Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten geht. Auch hier hat die Zuzahlung keinen Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Nutzungsvorteils. Allerdings kann der Arbeitnehmer die Zuzahlung unabhängig von der gewählten Methode - 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch - als Werbungskosten absetzen.

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