Altersvorsorge: Arbeitgeber muss Verluste ersetzen

29.09.2006
Haftungsurteile haben Folgen für Firmen - Rechtsanwalt Johannes Fiala informiert in einem Intensiv-Seminar.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich in einem Rechtsstreit gegen die Allianz Pensionskasse AG durchgesetzt. Diese hatte hohe Stornogebühren von Arbeitnehmern verlangt, die aus einem Betrieb ausscheiden und ihren Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge danach nicht mehr privat weiterführen wollen oder können. In dem Verfahren setzte sich der vzbv nun mit seiner Auffassung durch, dass wesentliche Verbraucherschutzvorschriften auch für Sparer in der betrieblichen Altersvorsorge gälten.

"Auch die Versicherungsbedingungen müssen sich den Gegebenheiten am Arbeitsmarkt anpassen", so Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzdienstleistungen im vzbv. "Wenn man von Arbeitnehmern hohe Flexibilität am Arbeitsmarkt verlangt und gleichzeitig die betriebliche Altersvorsorge staatlich fördert, ist es kontraproduktiv, wenn der Arbeitnehmer einen wesentlichen Teil seines Kapitals verliert, wenn er aus dem Betrieb ausscheidet."

Doch nicht nur die Stornogebühren belasten die Verbraucher, auch die Provisionen für den Versicherungsvermittler schmälern die Gewinne. Muss ein Arbeitnehmer seinen Vertrag vorzeitig kündigen, wundert er sich häufig darüber, wie wenig von seinem eingezahlten Geld er zurückbekommt: Von den Beiträgen werden zunächst die Provisionen bezahlt. Das alles muss der Arbeitnehmer nicht wissen, aber der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn über mögliche Verluste durch Abschluss oder Stornokosten aufzuklären. Tut er das nicht, muss er dem Arbeitnehmer sogar den entstandenen Schaden ersetzen (Amtsgericht Stuttgart, Az.: 19 Ca 3152/04).

Für Unternehmen stellt sich nun die Frage: Muss ein möglicher Schadenersatz in die Bilanz aufgenommen werden? Rechtsanwalt Johannes Fiala weist darauf hin, dass das böse Folgen haben kann: "In einem Beispielfall aus unserem Hause mit 1.200 Mitarbeitern wurden drei Jahre jeweils 1,2 Millionen Euro einbezahlt, 3,6 Millionen zusammen. Der eingeschaltete Versicherungsmathematiker hat ausgerechnet, dass davon drei Millionen fehlen. Nur noch 0,6 Millionen sind heute vorhanden. Müsste das Unternehmen die fehlenden drei Millionen in die Bilanz einstellen, wäre es heute pleite."

Veranstaltungstipp:

Rechtsanwalt und ComputerPartner-Autor Johannes Fiala führt vor dem aktuellen Hintergrund ein Intensiv-Seminar zum Thema "Haftung in der BAV für Arbeitgeber" durch, bei dem auch Problemlösungen erarbeitet werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Veranstaltungsort ist München. Für die Teilnahme wird eine Gebühr von 390 Euro zzgl. der gesetzlichen MWSt. fällig. Anmeldung und Information: weiler@fiala.de (mf)

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