Angestellte müssen Überstunden leisten

24.10.2005
Angestellte dürfen rechtmäßig angeordnete Überstunden nicht generell ablehnen.

Angestellte dürfen Überstunden nicht generell ablehnen. Wie der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt am Main (AZ: 10 Ca 9795/04) mitteilt, muss der Mitarbeiter die aufgetragene Tätigkeit zumindest beginnen.

Verweigert er rechtmäßig angeordneten Überstunden komplett, kann er wegen Arbeitsverweigerung abgemahnt und im Wiederholungsfall auch gekündigt werden.

Voraussetzung für derartige Sanktionen ist allerdings, dass der Arbeitgeber die Überstunden tatsächlich anordnen darf. Dies muss im Vertrag entsprechend geregelt sein. Nur bei leitenden Angestellten oder in Notfällen bedarf es dazu keiner ausdrücklichen Vertragsklausel. (mf)

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