Anpassung an Fernabsatzgesetz: Rücknahmegarantie bei Vobis

31.07.2000
Im Zuge des kürzlich verabschiedeten Fernabsatzgesetzes, das für Einkäufe im Internet eine Rückgabefrist von zwei Wochen vorsieht, gleicht Vobis auch in der "realen" Welt sein Verkaufsmodell an. Jeder, der bei der PC-Handelskette einen "Highscreen"-PC kauft, kann seinen Rechner bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Die Vobis Microcomputer AG erweitert damit die gesetzliche Regelung, die ein Zurückgeben nur bei Mängeln und fehlgeschlagenen Nachbesserungen vorsieht. Die Online-Kunden des Unternehmens profitieren bereits seit einiger Zeit von dem Service. Ist das Gerät vollständig und unbeschädigt, erhält der Kunde den vollen Kaufpreis zurück. Die Regelung gilt zunächst nur für Highscreen-PCs, nicht jedoch für indiv gefertigte Rechner. Eine Ausweitung auf andere Produktkategorien sei jedoch geplant. (akl)

Im Zuge des kürzlich verabschiedeten Fernabsatzgesetzes, das für Einkäufe im Internet eine Rückgabefrist von zwei Wochen vorsieht, gleicht Vobis auch in der "realen" Welt sein Verkaufsmodell an. Jeder, der bei der PC-Handelskette einen "Highscreen"-PC kauft, kann seinen Rechner bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Die Vobis Microcomputer AG erweitert damit die gesetzliche Regelung, die ein Zurückgeben nur bei Mängeln und fehlgeschlagenen Nachbesserungen vorsieht. Die Online-Kunden des Unternehmens profitieren bereits seit einiger Zeit von dem Service. Ist das Gerät vollständig und unbeschädigt, erhält der Kunde den vollen Kaufpreis zurück. Die Regelung gilt zunächst nur für Highscreen-PCs, nicht jedoch für indiv gefertigte Rechner. Eine Ausweitung auf andere Produktkategorien sei jedoch geplant. (akl)

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