Antrag auf Ist-Besteuerung mit Dauerfristverlängerung kombinieren

14.11.2006
Unternehmer, die Antrag auf Ist-Besteuerung stellen, müssendie Umsatzsteuer erst ans Finanzamt überweisen, wenn Kunden ihre Rechnungen beglichen haben.

Bilanzierende Unternehmer, deren Umsatz im 2006 nicht über 250.000 Euro/500.000 Euro (alte/neue Bundesländer) lag, dürfen ab 1.1.2007 einen Antrag auf Ist-Besteuerung stellen. Danach müssen sie die Umsatzsteuer erst ans Finanzamt überweisen, wenn Kunden und Geschäftsfreunde ihre Rechnungen begleichen. Darauf weisen die Finanzexperten von Haufe.de hin.

Zusätzlich hat jeder Selbstständige das Recht, beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung zu stellen. Danach muss die Umsatzsteuer immer einen Monat später als gesetzlich vorgeschrieben angemeldet und ans Finanzamt überwiesen werden. Allerdings müssen Monatszahler in diesem Fall eine Sondervorauszahlung leisten, nicht dagegen Vierteljahreszahler. Für letztere bringt die Kombination von Ist-Besteuerung und Dauerfristverlängerung einen erheblichen Liquiditätsvorteil.

Praxisfall zur Kombination aus Ist-Besteuerung und Dauerfristverlängerung:
Ein Unternehmer in den neuen Bundesländern darf seine Umsätze aufgrund der Neuregelung nach der Ist-Besteuerung anmelden. Für Umsätze, die ab dem 1.7.2006 ausgeführt wurden, erhält er im August 200.000 Euro plus 32.000 Euro Umsatzsteuer überwiesen. Da er nur quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen muss, erwartet das Finanzamt die Bezahlung dieser 32.000 Euro also erst am 10. Oktober. Mit einer Dauerfristverlängerung erreicht er, dass die Überweisung erst am 10. November stattfinden muss. Er kann also wegen der Kombination aus Ist-Besteuerung und Dauerfristverlängerung vor Abführung ans Finanzamt fast drei Monate mit der vereinnahmten Umsatzsteuer arbeiten. (mf)

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