Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie

Anwälte auf der CeBIT

25.02.2008
IT-Anwälte raten zur Regelung bei privaten E-Mails am Arbeitsplatz. Weitere Informationen gibt die Arbeitsgemeinschaft DAVIT in Hannover auf der CeBIT.

Unternehmen sollten im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung das Thema der privaten E-Mails am Arbeitsplatz ausdrücklich regeln. Diese Empfehlung spricht die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins (DAVIT) im Vorfeld der Computermesse CeBIT aus. Die Anwälte geben weiterführende Informationen auf der Messe im Mittelstandsforum (Halle 5, Stand B 48). Dort werden am 4. März 2008 zusätzlich Vorträge zum Thema gehalten.

"Firmen, die die private Nutzung zulassen, werden zum Telekommunikationsanbieter und unterliegen dadurch den Restriktionen des Telekommunikationsrechts. Damit verbunden sind insbesondere Geheimhaltungsvorschriften, die dem Arbeitgeber die Einsichtnahme in private E-Mails zumindest während der Übermittlung verbieten. Die in zahlreichen Unternehmen übliche Filterung der elektronischen Post verstößt ohne wirksame Zustimmung gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis", erklärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der DAVIT.

Hinzu kommt, dass ohne Einblick sich kaum herausfinden lässt, welche Nachrichten privater oder dienstlicher Natur sind. Unternehmen, die private Post am Arbeitsplatz stillschweigend zulassen, handeln sich ein erhebliches Restrisiko ein.

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