"Anzapfen" verboten: Karstadt muss Lieferanten-Prämie stoppen

29.01.2002
Der Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) e. V. verzeichnet erneut einen Sieg gegen die Karstadt Quelle AG. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die vom ZVEI erwirkte einstweilige Verfügung, die es dem Handelsriesen verbietet, seinen Lieferanten einen Bonus von 2,5 Prozent „zur Sicherung des gemeinsamen Wachstums" zu fordern. Ohne Gegenleistung versuchte Karstadt seinen Industriepartnern 2,5 Prozent der Lieferantenrechnung durch diese Aktion abzuziehen. Nach Meinung des ZVEI sei dies aber ein wettbewerbswidriges „Anzapfen" unter der Ausnutzung der Machtmarkt. Gerade mittelständische Hersteller, die den Handelskonzern beliefern, seien erheblich unter Druck geraten und befürchteten gar eine Auslistung, wenn sie den Forderungen nicht nachkämen. Karstadt muss nun binnen Monatsfrist entscheiden, ob den ZVEI in das Hauptsacheverfahren zwingen will. Der Gang bis vor den Bundesgerichtshof wäre damit möglich. Nach Einschätzung des Branchenverbandes wäre dann mit einer abschließenden Entscheidung nicht vor 2004 zu rechnen. Allerdings bliebe bis dahin das Verbot der umstrittenen Prämie bestehen. „Karstadt Quelle muss selber wissen, ob es sich noch in einem weiteren Instanzenzug weitere blutige Nasen holen will", tönt nun ZVEI-Chef Franz-Josef Wissing. (cm)

Der Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) e. V. verzeichnet erneut einen Sieg gegen die Karstadt Quelle AG. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die vom ZVEI erwirkte einstweilige Verfügung, die es dem Handelsriesen verbietet, seinen Lieferanten einen Bonus von 2,5 Prozent „zur Sicherung des gemeinsamen Wachstums" zu fordern. Ohne Gegenleistung versuchte Karstadt seinen Industriepartnern 2,5 Prozent der Lieferantenrechnung durch diese Aktion abzuziehen. Nach Meinung des ZVEI sei dies aber ein wettbewerbswidriges „Anzapfen" unter der Ausnutzung der Machtmarkt. Gerade mittelständische Hersteller, die den Handelskonzern beliefern, seien erheblich unter Druck geraten und befürchteten gar eine Auslistung, wenn sie den Forderungen nicht nachkämen. Karstadt muss nun binnen Monatsfrist entscheiden, ob den ZVEI in das Hauptsacheverfahren zwingen will. Der Gang bis vor den Bundesgerichtshof wäre damit möglich. Nach Einschätzung des Branchenverbandes wäre dann mit einer abschließenden Entscheidung nicht vor 2004 zu rechnen. Allerdings bliebe bis dahin das Verbot der umstrittenen Prämie bestehen. „Karstadt Quelle muss selber wissen, ob es sich noch in einem weiteren Instanzenzug weitere blutige Nasen holen will", tönt nun ZVEI-Chef Franz-Josef Wissing. (cm)

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